Ihre Kanzlei für Insolvenzrecht in Berlin
Vertrauen auch Sie auf unseren ausgezeichneten Ruf im Bereich des Insolvenzrechts.
Wir finden die passende Lösung auch in Ihrem Fall!
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Die mangelnde Wirtschaftlichkeit im Unternehmen und die damit verbundene Insolvenz ist eine große Belastung für jeden Unternehmer. Wir begleiten Sie daher bei einer derart schwierigen Situation und nehmen Ihnen die schwerwiegenden Entscheidungen ab. Mit sicheren Rechtsberatungen und der nötigen Kompetenz in allen Bereichen bemühen wir uns um eine schnelle Behebung des Problems, sodass Sie wirtschaftlich wieder selbst die Kontrolle übernehmen können.
Als Geschäftsführer haben Sie nicht nur die Verantwortung für Ihre Arbeit und die Mitarbeiter, sondern zudem für Ihre Wirtschaftlichkeit. Doch auch dieser Bereich ist häufig von den Entwicklungen des Marktes und dem Bedarf der eigenen Kunden geprägt, wodurch sich die Struktur des Angebots wandelt. Hierbei ist es entscheidend, negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und deren Verschärfung entgegenzuwirken. Auch im Insolvenzrecht schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, weshalb Sie sich rund um Ihr Insolvenzverfahren direkt an uns wenden sollten.
Eines der damit verbundenen Probleme wird als Insolvenzverschleppung bezeichnet, die in vielen Unternehmen bei einer mangelhaften oder vollständig ausbleibenden Beratung zur Gefahr werden kann. Die Liebe zur eigenen Tätigkeit sitzt meist tiefer als die Wahrnehmung realer Probleme, weshalb wir gemeinsam mit Ihnen auf Lösungssuche gehen. Durch eine strukturierte und vollwertige Überprüfung Ihrer Wirtschaftslage verraten wir Ihnen möglichst genau, welche Handlungen zum gewünschten Erfolg führen und welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
Mit langjähriger Erfahrung kümmern wir uns stets genau und strukturiert um Ihre Firmeninsolvenz und wirken der Anhäufung neuer Schulden entgegen. So schützen Sie sich vor den Folgen einer gescheiterten Selbstständigkeit und können sich darauf verlassen, im nächsten Versuch wieder sicherer und erfolgreicher auf eigenen Beinen zu stehen. Durch unsere Analyse bleiben Sie stets auf dem Laufenden und müssen keine Angst mehr vor der Insolvenz haben.
Für Unternehmen und Selbstständige sind wir genau die richtige Kanzlei, um Sie bei allen Aufgaben zu entlasten und eine durchdachte Beratung zu ermöglichen. Als Ihr Anwalt für Insolvenzrecht in Berlin setzen wir uns mit allen Details auseinander und erarbeiten ein perfektes Konzept zur Insolvenzberatung für Unternehmen. Kommen Sie daher jetzt auf uns zurück und vertrauen auf unsere erprobten Ansätze, um ein insolvenzrechtliches Chaos zu vermeiden und auch in schwierigen Situationen mit den richtigen Entscheidungen einen kühlen Kopf zu bewahren.
Ein umfassendes und vollständiges Sanierungskonzept dient als optimale Grundlage um Optionen zur Krisenbewältigung zu erfassen, Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln und als Leitfaden während der Sanierung des Unternehmens.
Bei der Restrukturierung geht es darum die Ursachen der wirtschaftlichen Krise festzustellen, die sowohl durch interne Faktoren wie z.B. Fehlentscheidungen des Managements als auch durch externe Faktoren wie veränderte Marktbedingungen (Branchenkreise), ausgelöst sein können.
Für natürliche Personen ist es zudem wichtig, vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen. Sie sind bei pflichtgerechtem Verhalten nach Ablauf des Verfahrens schuldenfrei.
Geeignet ist das Eigenverwaltungsverfahren sowohl für kleine als auch für mittelständische und große Unternehmen, welche ihren Geschäftsbetrieb fortführen möchten. Voraussetzung für die Eigenverwaltung ist zum einen ein Insolvenzantrag wegen (drohender) Zahlungsunfähigkeit und/ oder Überschuldung sowie ein Antrag auf Eigenverwaltung beim zuständigen Insolvenzgericht
Mithilfe des Schutzschirmverfahrens soll es in eine Krise geratene Unternehmen ermöglicht werden, in vorläufiger Eigenverwaltung innerhalb von maximal drei Monaten „wieder auf die Beine zu kommen“. Der vorläufige Sachwalter erarbeitet zusammen mit dem Unternehmen Sanierungsmaßnahmen (Insolvenzplan), um so durch eine rechtzeitige Sanierung das Unternehmen ggf. noch retten zu können.
Nach den §§ 129 ff. der Insolvenzordnung besteht die Möglichkeit, bestimmte Rechtshandlungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind, anzufechten und damit rückgängig zu machen.
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Insolvenzverwalter
Dozent an der Fachhochschule Trier
Rechtsanwältin
Insolvenz- und Gesellschaftsrecht
Insolvenzanfechtung
Geschäftsführerhaftung
Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH)
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH)
Wirtschaftsjurist
Mit mehr als 400 durchgeführten Beratungen bundesweit in über 15 Jahren als Anwälte verfügen wir über ein besonderes juristisches Know-How.
Als Rechtsanwälte mit der Spezialisierung auf Insolvenzrecht verfügen wir über besonderes Fachwissen im Bereich des Insolvenzrechts.
Wir kämpfen für Sie! Denn eine Insolvenz ist nicht das Ende der Welt sondern ein Neuanfang.
Durch unser Fachwissen können wir für Ihr Unternehmen die entscheidenden Stellschrauben beeinflussen und erreichen für Sie das optimale Ergebnis.
Berlin
Sponholzstraße 11
12159 Berlin
Telefon: 030 2639766-0
eMail: berlin@sponagel-recht.de