Ihre Kanzlei für Insolvenzrecht in Hamburg
Wie können wir Ihnen helfen?
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner im Insolvenzverfahren. Als Expert*innen im Insolvenzrecht finden wir auch in Ihrem Fall die passende Lösung!
Kompetenz im Insolvenzrecht
Als Geschäftsführer*in haben Sie nicht nur Verantwortung für Ihre eigene Arbeit und Ihre Mitarbeiter*innen, sondern auch für die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens. Doch dieser Bereich ist häufig von den Entwicklungen des Marktes und dem Bedarf der eigenen Kund*innen geprägt, wodurch sich die Struktur des Angebots wandelt. Sie müssen eine Vielzahl an Herausforderungen meistern. Hierbei ist es entscheidend, negative Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und deren Verschärfung entgegenzuwirken. Gerade im Insolvenzrecht braucht es deshalb einen Partner, der Ihnen kompetent zur Seite steht, um Sie vor Risiken zu schützen.
Bei mangelnder oder falscher Beratung kann das Thema Insolvenzverschleppung für Sie eine ganz reale Bedrohung werden. Wir unterstützen Sie dabei, einen klaren Blick für diese Gefahren zu behalten und die Risiken zu minimieren.
Durch eine strukturierte und vollwertige Überprüfung Ihrer Wirtschaftslage analysieren wir, welche Handlungen zum gewünschten Erfolg führen und welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.
Insolvenzrechtliche Sicherheit
Als führende Kanzlei im Bereich der Insolvenzverwaltung begleiten wir Sie durch herausfordernde Situationen und beraten Sie bei schwerwiegenden Entscheidungen über die Zukunft Ihres Unternehmens. Wir stehen Ihnen mit sicheren Rechtsberatungen und der nötigen Kompetenz in allen Bereichen zur Seite, damit Sie bald wieder selbst die Kontrolle übernehmen können. Zukunft machen wir gemeinsam.
Minimierte Risiken in der Insolvenz
Mit langjähriger Erfahrung kümmern wir uns stets genau und strukturiert um Ihre Firmeninsolvenz und verhindern die Anhäufung neuer Schulden. So schützen Sie sich vor den Folgen einer gescheiterten Selbstständigkeit. Durch unsere Analyse bleiben Sie stets auf dem Laufenden und müssen keine Angst mehr vor der Insolvenz haben.
Für Unternehmen und Selbstständige sind wir Partner*innen, die entlasten und fundiert beraten. Als Ihre Anwält*innen für Insolvenzrecht in Hamburg setzen wir uns mit allen Details auseinander und erarbeiten ein perfektes Konzept zur Insolvenzberatung für Unternehmen.
Ihre Insolvenzverwaltung in Hamburg
Unsere Fachgebiete
Unternehmenssanierung
Wir entwickeln ein umfassendes und vollständiges Sanierungskonzept als optimale Grundlage zur Krisenbewältigung. Dieses dient als Leitfaden mit Lösungsmöglichkeiten während der Sanierung des Unternehmens. So sichern wir Zukunft für Unternehmen, Mitarbeiter*innen und Gläubiger*innen.
Restrukturierung
Bei der Restrukturierung finden wir die Ursachen der wirtschaftlichen Krise. Wir analysieren interne Faktoren wie Fehlentscheidungen des Managements und externe Faktoren wie veränderte Marktbedingungen, damit Unternehmen auf diese Ursachen reagieren können.
Insolvenzantrag
Wir unterstützen natürliche Personen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Antrag auf Restschuldbefreiung, damit Sie bei pflichtgerechtem Verhalten nach Ablauf des Verfahrens schuldenfrei in die Zukunft gehen können.
Eigenverwaltung
Wir beraten und unterstützen mittelständische und große Unternehmen im Eigenverwaltungsverfahren, damit sie ihren Geschäftsbetrieb fortführen können. Voraussetzung für die Eigenverwaltung sind ein Insolvenzantrag wegen (drohender) Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung und ein Antrag auf Eigenverwaltung beim zuständigen Insolvenzgericht.
ESUG
Wir begleiten Unternehmen im Schutzschirmverfahren, bei der vorläufigen Eigenverwaltung und im Insolvenzplanverfahren. In vorläufiger Eigenverwaltung ist es für Unternehmen möglich, innerhalb von maximal drei Monaten „wieder auf die Beine zu kommen“. Als vorläufige Sachwalter erarbeiten wir zusammen mit dem Unternehmen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen eines Insolvenzplans, um durch eine rechtzeitige Sanierung das Unternehmen durch die Krise zu begleiten.
Insolvenzanfechtung
Wir kämpfen für die Rechte unserer Mandant*innen. Nach den §§ 129 ff. der Insolvenzordnung besteht die Möglichkeit, bestimmte Rechtshandlungen anzufechten, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind, und damit rückgängig zu machen.
Ihre Insolvenzanwält*innen in Hamburg
Wir unterstützen Sie!
Unsere Fachanwält*innen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und werden unterstützt von einem 50-köpfigen Team an Rechtsanwält*innen, Wirtschaftsjurist*innen, Steuer-, Rechts- und Notarfachangestellten.
Über 15 Jahre Erfahrung im Insolvenzrecht in Hamburg
Unser Anspruch
Erfahrung
Mit mehr als 400 durchgeführten Beratungen bundesweit in über 15 Jahren als Anwält*innen verfügen wir über ein besonderes juristisches Know-how.
Leidenschaft
Wir kämpfen für Sie! Denn eine Insolvenz ist nicht das Ende der Welt, sondern ein Neuanfang.
Kompetenz
Als Rechtsanwält*innen mit der Spezialisierung auf Insolvenzrecht verfügen wir über besonderes Fachwissen im Bereich des Insolvenzrechts.
Erfolg
Durch unser Fachwissen können wir für Ihr Unternehmen die entscheidenden Stellschrauben beeinflussen und erreichen für Sie das optimale Ergebnis.
Sie benötigen fachliche Unterstützung?
Wenden Sie sich an uns – wir freuen uns auf Sie!
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