Insolvenzverwaltung

Für einen Neuanfang
im Insolvenzverfahren

Insolvenzverwaltung und Krisenabwehr ­–
wir sind Ihre Verteidiger.

An ihrer Seite, wenn es wichtig ist.

Unser gemeinsames Ziel für Mensch und Unternehmen heißt Zukunft. Als führende Kanzlei im Bereich des Insolvenzrechts und der Insolvenzverwaltung sind wir ihre Partner in schwierigen Zeiten, um diese zu gestalten.

Von der Insolvenzverwaltung zur Krisenabwehr

Krisensituationen lassen Betroffene oft verzweifeln. Sie fühlen sich nicht in der Lage, die Situation komplett zu erfassen und daraus einen Weg in die Zukunft zu finden. Gläubiger*innen werden ungeduldig, Mitarbeitende sind verunsichert. Eine Fortführung des Unternehmens scheint aussichtslos.

Droht dann die Zahlungsunfähigkeit, steht die Insolvenz unmittelbar bevor. Doch oft gibt es einen geeigneten Weg aus der Krise. Diesen zu finden ist unsere Kompetenz. Wir beraten und befähigen Sie die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen.

Seit nunmehr über 10 Jahren werden wir von Insolvenzgerichten des mittel- und norddeutschen Raumes zum Insolvenzverwalter als auch zum Sachwalter bestellt. Unsere konsequent auf Insolvenzrecht spezialisierte Kanzlei und unsere Mitarbeiter*innen sind so organisiert, dass Insolvenzverfahren mit laufendem Geschäftsbetrieb aus den verschiedensten Wirtschaftszweigen zu jeder Zeit übernommen werden können. Mit juristischem und wirtschaftlichem Know-How. Zur Seite stehen Ihnen hierbei neben Fachanwälten für Insolvenzrecht auch Wirtschaftsprüfer*innen, Wirtschaftsjuristen und -juristinnen, Betriebswirtschaftler*innen sowie Sanierungs- und Restrukturierungsexpert*innen.

Zukunft ­– für Unternehmens und Mitarbeiter.

Uns treibt an, Unternehmen zu erhalten und Arbeitsplätze bestmöglich zu sichern. Die unternehmerische Lebensleistung zu schützen und Mitarbeiter*innen die Jobs zu sichern. Durch die Gestaltung eines Insolvenzplanes durch unsere Fachanwält*innen oder die Übertragung des Geschäftsbetriebes auf einen neuen Rechtsträger mittels einer sogenannten „übertragenden Sanierung“.

Liquidation – mit Menschen im Mittelpunkt

Manche Krisen lassen sich nicht lösen, sondern nur beenden. Das Liquidationsverfahren muss mit Expertise und Augenmaß für die Belange aller durchgeführt werden: Unternehmen, Mitarbeitende und Gläubiger und Gläubigerinnen. Wir wissen, worauf es dabei ankommt und stellen die unabhängige Abwicklung im Insolvenzverfahren sicher.

Dieses Verfahren gestalten wir für alle Beteiligten übersichtlich und transparent. Dabei sind wir jederzeit Teil des Teams und persönlich für Anfragen erreichbar. Denn auch hier geht es um die Zukunft aller Beteiligten, die wir gemeinsam gestalten wollen.

Der Insolvenzantrag –
der erste Schritt aus der Krise

Verwalten. Sichern. Verbessern.

Die ersten Schritte sind oft die schwersten, aber auch die wichtigsten. Sie bestimmen die Richtung und den Weg zum Ziel. Als führende Kanzlei im Bereich der Insolvenzverwaltung sind wir dabei so etwas wie ein Navigationssystem.

Nach dem Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfolgt der gerichtliche Eröffnungsbeschluss. Um das vorhandene Vermögen zu verwerten oder einen zukunftsfähigen Sanierungsplan für Unternehmer und Mitarbeiter auszuarbeiten. Die Einstellung oder Aufhebung des Verfahrens durch das Gericht ist in beiden Fällen der Schlusspunkt.

Die Eröffnung des Verfahrens wird öffentlich im Internet, sowie in den betreffenden Registern bekannt gemacht.

Wurde keine Eigenverwaltung beantragt, geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Im Falle der Eigenverwaltung tritt der Sachwalter nicht nur als Prüf- und Überwachungsorgan der Geschäftsleitung auf, sondern steht dieser auch beratend bei der Sanierung bzw. Restrukturierung zur Seite.

Jegliche Rechtsstreitigkeiten des Schuldners, welche das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen betreffen, werden mit Eröffnung des Verfahrens automatisch unterbrochen. Der Insolvenzverwalter kann diese bei Bedarf aber weiterführen.

Vielen fallen diese Schritte nicht leicht, unsere Expert*innen machen diesen Weg mit ihrer Kenntnis aber leichter und sind bei jedem einzelnen dabei.

Die Gutachtenerstellung und
das vorläufige Insolvenzverfahren

Perspektiven und Ansätze für ihre Zukunft.

Im Rahmen dieser Tätigkeit muss der Gutachter alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um bis zur Eröffnung des Verfahrens den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten. Der Gutachter nimmt das Vermögen des Schuldners in Besitz, sichert dies, oder informiert bspw. betroffene Mitarbeiter*innen des insolventen Unternehmens über die aktuelle Lage. Zudem zeigt der Gutachter Perspektiven und Ansätze für die Zukunft auf. Darüber hinaus werden alle Gläubiger von ihm angeschrieben und über die vorläufige Verwaltung informiert. Das vorläufige Insolvenzverfahren dauert in der Regel zwei bis drei Monate und wird durch den Eröffnungsbeschluss beendet. Den Schuldner trifft auch in diesem Zeitraum eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht. Der Schuldner ist gegenüber allen betroffenen Beteiligten verpflichtet, Auskunft über jegliche das Verfahren betreffenden Tatsachen zu geben. Der Schuldner hat ebenso den vorläufigen Verwalter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen.

Bei den weiteren Schritte – an ihrer Seite.

Das vorläufige Insolvenzverfahren, auch Eröffnungsverfahren oder Insolvenzantragsverfahren genannt, bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Eingang des Insolvenzantrags und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss des jeweils zuständigen Gerichts. In diesem Zeitraum wird der Insolvenzantrag zunächst vom Gericht auf seine Zulässigkeit hin überprüft.  Danach beauftragt das Gericht meist einen Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens, um die wirtschaftliche Situation der Schuldner zu überprüfen und gegebenenfalls einen Eröffnungsgrund festzustellen. Dieser sucht den Schuldner dann meist zügig auf, um sich selbst einen Eindruck zu verschaffen. Der Gutachter ist zumeist auch der vorläufig vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter im Insolvenzeröffnungsverfahren.