Erfahrung
Mit mehr als 400 durchgeführten Beratungen bundesweit in über 15 Jahren als Anwälte verfügen wir über ein besonderes juristisches Know-How.
Die Welt befindet sich in diesen Tagen durch die Corona-Pandemie in einem noch nie dagewesenen Ausnahmezustand. Die Bundes- und Landesregierungen haben schnell gehandelt und versuchen durch die angeordneten Maßnahmen die Ausbreitung des Corona-Virus so gut wie möglich zu verlangsamen. Das öffentliche Leben in Deutschland wird dadurch spürbar eingeschränkt. So hat bereits der Einzelhandel in allen nicht lebensnotwendigen Bereichen seine Türen geschlossen, Veranstaltungen wurden für die nächste Zeit abgesagt, Unternehmen unterbrechen ihre Produktion und Lieferengpässe entstehen. Die Auswirkungen sind vielfältig und nicht überschaubar. Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise stürzen viele Unternehmen in eine existenzielle Krise, Einnahmen brechen weg. Dies hat oftmals Existenzangst und Ratlosigkeit zur Folge. Besonders der Mittelstand gerät aktuell in eine bedrohliche Situation, welche vor wenigen Wochen noch nicht ansatzweise zu befürchten war. Es droht bei vielen Unternehmen die Insolvenz.
Gerade in Krisenzeiten müssen Unternehmer schnell handeln und sich auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen. Es geht darum, ungenutzte Potentiale zu erkennen und für sich zu nutzen, damit die Corona-Pandemie nicht zur Existenzbedrohung für Ihr Unternehmen wird. Dabei unterstützt Dr. Sponagel Rechtsanwälte Sie mit einem Team aus erfahrenen Rechtsanwälten und Sanierungsexperten. Unsere oberste Priorität ist dabei stets der Erhalt Ihres Unternehmens und der damit verbundenen Arbeitsplätze. Für dieses Ziel gibt es auch in der Corona-Krise diverse passende Lösungen.
Nachfolgend haben wir für Sie folgende Hinweise:
Durch die rückwirkende Gesetzesänderung zum 1. März 2020 wurden die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert. Unser Team aus erfahrenen Rechtsanwälten steht Ihnen jederzeit gerne bereit, um Sie bei der Beantragung zu unterstützen.
Dazu das Wichtigste in Kürze:
Um die Liquidität der Unternehmen in den Zeiten der Corona-Krise zu verbessern, haben der Bund und die Länder die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung angepasst. Unternehmen wird dadurch die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt.
Darüber hinaus haben der Bund und die Länder die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang für Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Mit diesen Mitteln sollen im erheblichen Umfang liquiditätsstärkende Kredite privater Banken mobilisiert werden.
Unsere erfahrenen Sanierungsexperten beraten Sie ausführlich im Hinblick auf die steuerlichen Liquiditätshilfen und unterstützen Sie bei der Beantragung von staatlichen Krediten. Wir stehen Ihnen jederzeit mit unserem Knowhow zur Seite, um Ihren Betrieb langfristig zu erhalten.
Um in der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Krisensituation kurzfristig eine Welle von Insolvenzverfahren zu vermeiden, plant die Bundesregierung die Insolvenzantragspflicht für diejenigen Unternehmen auszusetzen, die durch die Corona-Pandemie geschädigt wurden. Als Vorbild dienen hierfür staatliche Maßnahmen, die bereits nach den Hochwasserkatastrophen in den Jahren 2013 und 2016 ergriffen wurden. Die Aussetzung der Antragspflicht wird dabei voraussichtlich bis zum 31. Januar 2021 befristet werden. Für einen dreimonatigen Übergangszeitraum soll auch das Recht der Gläubiger, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen, eingeschränkt werden.
Um in dieser außergewöhnlichen Situation Trittbrettfahrer zu vermeiden, werden jedoch strenge Voraussetzungen an die Aussetzung der Antragspflicht gestellt werden. So wird für die Aussetzung voraussichtlich erforderlich sein, dass
Sollten die vom Gesetzgeber geforderten Merkmale nicht vorliegen, besteht die Insolvenzantragspflicht für die betroffenen Unternehmen auch weiterhin.
Gerade Unternehmen, die schon vor Beginn der Corona-Krise mit ernsten wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen hatten, wird es schwer fallen die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Es drohen daher vielfältige Haftungsrisiken. Dies betrifft insbesondere die persönliche Haftung aller Leitungsorgane. Wir beraten Sie gerne mit Kompetenz und Weitblick in allen haftungsrechtlichen Fragen.
Dr. Sponagel Rechtanwälte ist eine überregional auf Insolvenzrecht ausgerichtete Kanzlei von Rechtsanwälten, Wirtschaftsjuristen und Sachbearbeitern mit rund 40 Mitarbeitern.
Wir bieten von der Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung bis zur Vorbereitung und Begleitung von Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren in diesem Spektrum alle Leistungen an. Dazu kommen alle Aspekte der Beratung, die im Zusammenhang mit Insolvenzen stehen, wie zum Beispiel die Vertretung bei Konflikten mit Insolvenzverwaltern, die Beratung und Vertretung bei drohender Geschäftsführerhaftung und Insolvenzanfechtung.
Wir verstehen uns als Berater von „Fünf vor 12“ bis „Viertel nach 12“. Das bedeutet, dass wir Ihnen vom Eintritt der schwersten Krise über die Insolvenzantragstellung und durch das eröffnete Insolvenzverfahren bis zur Abarbeitung aller Fragen, auch der Haftung und zur Begleitung Ihrer Sanierung zur Seite stehen.
Insbesondere der Geschäftsführer oder Inhaber eines Unternehmens liegt in unserem Fokus, da wir hier in der Vergangenheit erhebliche branchenübergreifende Erfahrung und Expertise im Rahmen einer Vielzahl von Insolvenzverfahren sammeln konnten. Die vorhandenen Haftungspotenziale sind vielen Geschäftsführern und Inhabern in ihrer Konsequenz nicht bewusst und gerade in der Krise des Unternehmens liegen zahlreiche Stolpersteine, die in die persönliche Haftung führen können. Diese zu vermeiden oder zu minimieren, ist unsere wichtigste Aufgabe als Berater. Daneben ist immer zu berücksichtigen, dass in vielen Fällen die gesamte Existenz an einem Unternehmen hängt. Aus der Krise heraus bereits Sanierungschancen als Optionen auszuloten, ist unsere zweite wichtige Aufgabenstellung.
Als Berater in der Krise bzw. Insolvenz sind wir zudem auf die Abwehr von Insolvenzanfechtungen spezialisiert. Unsere langjährige Erfahrung aus mehreren tausend Insolvenzverfahren, hat zu besonderer Fachkenntnis des Insolvenzanfechtungsrechts und der Gegebenheiten des Insolvenzverfahrens geführt. Die typischen Überlegungen der Insolvenzverwalter sind uns bestens bekannt, weshalb wir sehr gut in der Lage sind, eine Inanspruchnahme zu verhindern oder Ihnen zumindest zu einem guten Vergleich zu verhelfen.
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Insolvenzverwalter
Dozent an der Fachhochschule Trier
Rechtsanwältin
Insolvenz- und Gesellschaftsrecht
Insolvenzanfechtung
Geschäftsführerhaftung
Rechtsanwalt
Restrukturierung
Insolvenzanfechtung
Geschäftsführerhaftung
Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH)
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH)
Assistenz/Sekretariat
Isabel Linde
isabel.linde@sponagel-recht.de
Karoline Herbst
karoline.herbst@sponagel-recht.de
Nihal Celep
nihal.celep@sponagel-recht.de
Lorraine Lausch
lorraine.lausch@sponagel-recht.de
Anika Rust
anika.rust@sponagel-recht.de
Sachbearbeitung Unternehmensinsolvenzen
Jana Poppcke
jana.poppcke@sponagel-recht.de
Mathias Rauter
mathias.rauter@sponagel-recht.de
Martin Böhme
martin.boehme@sponagel-recht.de
Nicole Burk
nicole.burk@sponagel-recht.de
Susanne Marpoder
susanne.marpoder@sponagel-recht.de
Svenja Müller
svenja.mueller@sponagel-recht.de
Vanessa Wehrkamp
vanessa.wehrkamp@sponagel-recht.de
Dennis Nowak
dennis.nowak@sponagel-recht.de
Patrick Skibinski
patrick.skibinski@sponagel-recht.de
Susanne Schrenk
susanne.schrenk@sponagel-recht.de
Benjamin Hann
benjamin.hann@sponagel-recht.de
Kristin Dobrinske
kristin.dobrinske@sponagel-recht.de
Manuela Stein
manuela.stein@sponagel-recht.de
Marian Bolz
marian.bolz@sponagel-recht.de
Alexey Smirnov
alexey.smirnov@sponagel-recht.de
Emily Klatt
emily.klatt@sponagel-recht.de
Verbraucherinsolvenzverfahren
Emily Klatt
emily.klatt@sponagel-recht.de
Marco Thon
marco.thon@sponagel-recht.de
Marvin Winterberg
marvin.winterberg@sponagel-recht.de
Patrick Skibinski
patrick.skibinski@sponagel-recht.de
Arbeitnehmerverwaltung
Arbeitnehmerverwaltung
an-verwaltung@sponagel-recht.de
Anne Saretzki
anne.saretzki@sponagel-recht.de
Heike Ferst
heike.ferst@sponagel-recht.de
Jana Kiffner
jana.kiffner@sponagel-recht.de
Jörg Ott
joerg.ott@sponagel-recht.de
Restschuldbefreiung
Janina Steffan
janina.steffan@sponagel-recht.de
Sarah-Marie John
sarah-marie.john@sponagel-recht.de
Buchhaltung
Daniel Wedler
daniel.wedler@sponagel-recht.de
Dennis Nowak
dennis.nowak@sponagel-recht.de
Elisabeth Fricke
elisabeth.fricke@sponagel-recht.de
Anna Ganz
anna.ganz@sponagel-recht.de
Marina Schutan
marina.schutan@sponagel-recht.de
Miriam Feyer
miriam.feyer@sponagel-recht.de
Sandra Leunig
sandra.leunig@sponagel-recht.de
Insolvenztabelle
Antje Rogge
antje.rogge@sponagel-recht.de
Jan Snegov
jan.snegov@sponagel-recht.de
Katharina Otto
katharina.otto@sponagel-recht.de
Mahmoud Wolf
mahmoud.wolf@sponagel-recht.de
Insolvenzanfechtung
Dennis Nowak
dennis.nowak@sponagel-recht.de
Ines Hanisch
ines.hanisch@sponagel-recht.de
Postabteilung/Systemarchivierung
Alexey Smirnov
alexey.smirnov@sponagel-recht.de
Michael Tschirner
michael.tschirner@sponagel-recht.de
EDV/Technik
Daniel Wedler
daniel.wedler@sponagel-recht.de
Dennis Nowak
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