Sanierung

In der Insolvenz
Zukunft sichern.

Für Mensch und Unternehmen

Ihre Sanierung –
unser gemeinsames Ziel.

Das Insolvenzplanverfahren – ein Instrument zur Unternehmenssanierung

Mit Hilfe des Insolvenzplans kann, abweichend von den Gesetzten und Regeln der Insolvenzordnung, eine Sanierung oder Restrukturierung eines insolventen Unternehmens durchgeführt werden.  Nur wenn alle Fakten transparent gemacht werden, kann ein Insolvenzverfahren nachhaltig erfolgreich sein. Auch der Insolvenzgrund, welcher zur Überschuldung führte, sollte klar definiert werden. Dazu dient das Insolvenzplanverfahren, das vorgibt in welchen Rahmen sich ein Sanierungsplan entwickeln lässt. Durch das am 1. März 2012 in Kraft getretene ESUG gibt es eine Reihe neuer Möglichkeiten zur Gestaltung des Insolvenzplans. Wir stehen Ihnen im Rahmen einer Sanierungsberatung gerne zur Verfügung.

Vom darstellenden Teil zum gestaltenden Teil

Ein Planverfahren muss beim Insolvenzgericht beantragt werden. Dies erfolgt durch Vorlage eines erarbeiteten Insolvenzplans durch den Schuldner oder Insolvenzverwalter. Gläubigern steht kein eigenes Initiativrecht zu.

Der erste Teil ist der darstellende Teil. Dieser verdeutlicht das Ziel des Insolvenzplans und gibt den Beteiligten die notwendigen Informationen. In ihm wird beschrieben, welche Maßnahmen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen worden sind oder noch getroffen werden sollen, um die Grundlagen für die geplante Gestaltung der Rechte aller Beteiligten zu schaffen. Er enthält eine Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens, sowie eine Übersicht der Vermögensverteilung und Verwertung. Im Gegensatz zur übertragenen Sanierung bleibt das ursprüngliche Unternehmen mit seinem Träger erhalten und wird fortgeführt. Er enthält darüber hinaus alle sonstigen Angaben zu den Grundlagen und den Auswirkungen, die für die Entscheidung der Beteiligten über die Zustimmung zum Plan und für dessen gerichtliche Bestätigung erheblich sind, § 220 InsO.

Der zweite Teil ist der gestaltende Teil. In diesem wird festgelegt, wie die Rechtsstellung der Beteiligten durch den Plan verändert werden soll. Zudem können die einzelnen Befugnisse des Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit der Umsetzung des Insolvenzplans festgehalten werden, § 221 InsO.

Die Unternehmenssanierung ­
als Schritt in die Zukunft.

Vollständige Sanierung und Erhalt des Unternehmens

Ziel eines Insolvenzplanes ist die Sanierung des Schuldners und damit gegebenenfalls der Erhalt des Unternehmens unter gleichzeitiger Besserstellung der absonderungsberechtigten Gläubiger sowie der Insolvenzgläubiger im Vergleich zum herkömmlichen Abwicklungsverfahren.

Gleichzeitig ist der Insolvenzplan sowohl in Sanierungs- als auch Liquidationsverfahren eine schnelle und effiziente Form das jeweilige Insolvenzverfahren zum Abschluss zu bringen. Unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung und des Insolvenzrechts, ausgeprägtes Verhandlungsgeschick, betriebswirtschaftliches Know How und die Begleitung einer Vielzahl von Sanierungsprozessen befähigen uns zur Erstellung und Umsetzung von individuellen Insolvenzplänen.

 

Gemeinsam für ihr Unternehmen.

Wenn Unternehmer in die Krise kommen, haben sie es verdient, dass sie bestmöglich beraten werden, um die Krise zu meistern. Als führende Kanzlei im Bereich der Insolvenzverwaltung unterstützen wir Sie bei der gemeinsamen Planung eines Sanierungskonzeptes. Es ist das Navigationssystem durch und aus der Krise.

Ein tragfähiges Sanierungskonzept kann Unternehmen auch steuerlichen Sanierungsprivilegien sowie für Sanierungsbeihilfen der öffentlichen Hand sichern.  Es minimiert außerdem das zivilrechtliche Haftungsrisiko der Geschäftsführung. Und ganz wichtig: es kann Vertrauen schaffen und Finanzierungsmängeln entgegenwirken.

Für eine Insolvenz kann es ganz unterschiedliche Gründe geben. Jeder Unternehmer und jede Führungskraft muss täglich Entscheidungen treffen. Dabei ist niemand ist vor falschen Einschätzungen geschützt. Aber auch äußere Gegebenheiten, strukturelle Veränderungen, die Konjunkturlage, ein verändertes Marktgeschehen können zu einer Krise führen.

Dies alles kann zu Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens führen. Wird jedoch ein solcher Insolvenzgrund frühzeitig erkannt, so kann oftmals durch geeignete Sanierungsmaßnahmen das Insolvenzverfahren abgewendet werden.

Voraussetzungen für die Sanierung

Viele Kreditinstitute fordern immer häufiger ein Sanierungsgutachten, das den Erfordernissen nach IDW S6 entspricht.

Danach müssen sechs Phasen berücksichtig werden:

  • Beschreibung des Auftragsgegenstands
  • Basisinformationen zum Unternehmen
  • Festlegung des Krisenstadiums
  • Darstellung des Leitbilds mit dem Geschäftsmodell des sanierten Unternehmens
  • Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens
  • Zusammenfassende Einschätzung

Diese Punkte müssen für das betroffene Unternehmen einzelfallbezogen herausgearbeitet werden. Wir beraten Sie hier individuell, analysieren und erstellen ein fundiertes Sanierungsgutachten nach IDW S6.

Die Vorteile der Sanierung

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens wird eine Sanierung erleichtert, da im Zuge einer sogenannten Sicherungsmaßnahme, die durch das Insolvenzgericht erlassen wird, Zwangsvollstreckungen einzelner Gläubiger eingestellt oder generell verboten werden. Dies führt dazu, dass die wichtige Liquidität dem Unternehmen erhalten bleibt.

Es gibt keine gesetzlichen Normen, die den Inhalt eines Sanierungskonzeptes vorsehen, aber in den vergangenen Jahren hat die Rechtsprechung Mindestanforderungen an ein Sanierungskonzept entwickelt, welche in der am 30.11.2012 verabschiedeten Neufassung des IDW S 6 berücksichtigt wurden. Um diese Anforderungen zu erfüllen ist unsere Beratung wertvoll.

Was unser Team ihnen bietet:

  • Prüfung der insolvenzrechtlichen Sanierungsinstrumente
  • Vollständige Begleitung vor und während des gesamten Verfahrens