Ihre Kanzlei für Insolvenzrecht in Herne
Vertrauen auch Sie auf unseren ausgezeichneten Ruf im Bereich des Insolvenzrechts.
Wir finden die passende Lösung auch in Ihrem Fall!
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Die eigene Geschäftsgrundlage aufzugeben, ist wahrlich nicht schön. Dennoch gibt es Situationen, in denen ein derart drastischer Schritt nötig ist, um Schlimmeres zu vermeiden. Besonders bei der Firmeninsolvenz sollten Sie daher nicht lange auf eine Trennung vom unprofitablen Unternehmen warten, um sich vor der Insolvenzverschleppung zu schützen und zukünftig wieder gewinnorientiert arbeiten zu können.
Wenn auch Ihnen in dieser Hinsicht die Kontrolle über Ihre Unternehmensentwicklung entglitten ist, begleiten wir Sie als Rechtsanwalt für Insolvenzrecht aus Herne gerne bei Ihrem Insolvenzantrag. Gemeinsam mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung sind Sie dann nach Ablauf Ihres Verfahrens schuldenfrei und können erneut versuchen, Ihren Traum einer gelungenen Selbstständigkeit zu verwirklichen. Als geschultes Team aus erfahrenen Experten präsentieren wir Ihnen stets wirkungsvolle Ansätze, um Ihre Arbeit zu verbessern und Sie im Insolvenzrecht effektiv zu beraten.
Bevor wir allerdings Ihre Insolvenz anmelden, setzen wir aber natürlich auf entsprechende Maßnahmen zur Restrukturierung. Unter gewissen Umständen gibt es noch Chancen für eine Verbesserung Ihrer Konzepte, durch die sich Fehlentscheidungen wieder ausbügeln lassen. Mit einer umfassenden Sanierung arbeiten wir auf Wunsch daher daran, die vorhandenen Abläufe zu optimieren und Sie in der Krisenbewältigung zu begleiten. So muss es im Zweifel gar nicht zur Stellung eines Insolvenzantrags kommen.
Als Ihr Rechtsanwalt für Insolvenzrecht in Herne schaffen wir mit Ihnen die richtigen Ansätze, um mit den nächsten Projekten wieder erfolgreich zu sein. Dies gilt für kleine Unternehmen, aber natürlich auch bei einer vollwertigen GmbH Insolvenz, die mit weitläufigen Folgen für viele Mitarbeiter behaftet sein kann. Im Bereich der Insolvenz kommt es daher immer auf eine gewisse Vorsicht an, um die Folgen so gering wie möglich zu halten und allen Ansprüchen gerecht zu werden.
Mit unserer facettenreichen Insolvenzberatung für Unternehmen versuchen wir daher, uns in Ihre Situation hineinzudenken und die beste Lösung zu finden. So ermitteln wir die richtigen Optionen für Ihr weiteres Vorgehen und kümmern uns darum, dass Sie zukünftig wieder selbst für Ihre Verwaltung sorgen können. Vertrauen auch Sie daher auf unsere Kompetenz und schützen sich vor den fatalen Folgen einer gescheiterten Insolvenz. Mit unserer Hilfe müssen Sie sich um derartige Entwicklungen allerdings keine Sorgen machen.
Ein umfassendes und vollständiges Sanierungskonzept dient als optimale Grundlage um Optionen zur Krisenbewältigung zu erfassen, Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln und als Leitfaden während der Sanierung des Unternehmens.
Bei der Restrukturierung geht es darum die Ursachen der wirtschaftlichen Krise festzustellen, die sowohl durch interne Faktoren wie z.B. Fehlentscheidungen des Managements als auch durch externe Faktoren wie veränderte Marktbedingungen (Branchenkreise), ausgelöst sein können.
Für natürliche Personen ist es zudem wichtig, vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen. Sie sind bei pflichtgerechtem Verhalten nach Ablauf des Verfahrens schuldenfrei.
Geeignet ist das Eigenverwaltungsverfahren sowohl für kleine als auch für mittelständische und große Unternehmen, welche ihren Geschäftsbetrieb fortführen möchten. Voraussetzung für die Eigenverwaltung ist zum einen ein Insolvenzantrag wegen (drohender) Zahlungsunfähigkeit und/ oder Überschuldung sowie ein Antrag auf Eigenverwaltung beim zuständigen Insolvenzgericht
Mithilfe des Schutzschirmverfahrens soll es in eine Krise geratene Unternehmen ermöglicht werden, in vorläufiger Eigenverwaltung innerhalb von maximal drei Monaten „wieder auf die Beine zu kommen“. Der vorläufige Sachwalter erarbeitet zusammen mit dem Unternehmen Sanierungsmaßnahmen (Insolvenzplan), um so durch eine rechtzeitige Sanierung das Unternehmen ggf. noch retten zu können.
Nach den §§ 129 ff. der Insolvenzordnung besteht die Möglichkeit, bestimmte Rechtshandlungen, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind, anzufechten und damit rückgängig zu machen.
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Insolvenzverwalter
Dozent an der Fachhochschule Trier
Rechtsanwältin
Insolvenz- und Gesellschaftsrecht
Insolvenzanfechtung
Geschäftsführerhaftung
Rechtsanwalt
Insolvenzverwaltung und -beratung
Eigenverwaltung
Schutzschirmverfahren
Mit mehr als 400 durchgeführten Beratungen bundesweit in über 15 Jahren als Anwälte verfügen wir über ein besonderes juristisches Know-How.
Als Rechtsanwälte mit der Spezialisierung auf Insolvenzrecht verfügen wir über besonderes Fachwissen im Bereich des Insolvenzrechts.
Wir kämpfen für Sie! Denn eine Insolvenz ist nicht das Ende der Welt sondern ein Neuanfang.
Durch unser Fachwissen können wir für Ihr Unternehmen die entscheidenden Stellschrauben beeinflussen und erreichen für Sie das optimale Ergebnis.
Herne
Bismarckstr. 90
44629 Herne
Telefon: 02323 1460621
eMail: herne@sponagel-recht.de