Veröffentlichung im KU Gesundheitsmanagement – „Neue Chance zur Sanierung?“

Neue Chance zur Sanierung?

 

Haftungsfragen und die außergerichtliche Sanierung durch das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG)

 

Zum Jahreswechsel ist das auf einer Europarichtlinie beruhende Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) umgesetzt worden. In der Krise – aber ohne das Vorliegen einer Insolvenz – zielt es darauf ab, eine Restrukturierung zu einem früheren Zeitpunkt erforderlichenfalls auch gegen den Willen einzelner Beteiligter zu ermöglichen. Maßgeblich ist für eine Restrukturierung im Sinne des StaRUG das Vorliegen der allenfalls drohenden Zahlungsunfähigkeit. Das StaRUG kann Krankenhäusern mit dem Restrukturierungsplan ein Instrument bieten, um eine Sanierung außerhalb der Insolvenz zu realisieren.

Veröffentlichung im KU-Gesundheitsmanagement