Veröffentlichung im Weser Kurier – Insolvenzverfahren bei der Bremer Verbraucherzentrale eröffnet

Die Verbraucherzentrale Bremen hat den nächsten Schritt auf ihrem Weg

der Sanierung genommen. Das Amtsgericht hat das Insolvenzverfahren eröffnet.

Ziel sei es, dass alle Mitarbeiter ihre Jobs behalten.

 

Bei der Insolvenz der Verbraucherzentrale Bremen hat das Amtsgericht nun das Verfahren eröffnet. Das hat der Verein am Donnerstag bekannt gegeben. Es sei der nächste Schritt für die Verbraucherschützer, um wieder auf einen grünen Zweig zu kommen. Bereits im Februar hatte die Verbraucherzentrale den Antrag auf Restrukturierung in Eigenverantwortung gestellt.

Auch das weitere Verfahren soll nun in Eigenverantwortung laufen. Der bisher eingesetzte Sachverwalter Moritz Sponagel von der Bremer Kanzlei Sponagel Rechtsanwälte übernimmt weiterhin die Überwachungsfunktion. Mit Sponagel hat der Vorstand der Verbraucherzentrale ein Sanierungskonzept entwickelt.

Der Verein ist wegen eines Fehlers bei der Altersversorgung für die Mitarbeiter in Schieflage geraten. Dieser Fehler hatte zur Folge, dass die Mitarbeiter des gemeinnützigen Vereins in den vergangenen 15 Jahren Ansprüche auf zwei statt auf eine betriebliche Altersversorgung erworben haben.

Wie der WESER-KURIER erfahren hat, geht es um die Arbeitsverträge ab 2005. Diese sind nach dem Tarif für den Öffentlichen Dienst der Länder abgeschlossen und sehen eigentlich vor, dass die Einzahlung in die betriebliche Altersversorgung für die Mitarbeiter bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder erfolgt. In den Verträgen war aber festgeschrieben, dass die Einzahlungen beim Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen erfolgt, wie es bei älteren Verträgen vor 2005 der Fall gewesen sein soll. So haben sich also Ansprüche auf zwei betriebliche Altersvorsorgen ergeben. Der Fehler stammt noch aus der Zeit, bevor Annabel Oelmann Vorständin bei der Verbraucherzentrale Bremen wurde. Das Amt hat sie nun seit drei Jahren.

Das nun entwickelte Sanierungskonzept sieht eine Anpassung der Arbeitsverträge und eine Bereinigung der Bilanz vor. Während einer Betriebsversammlung haben die Beschäftigten bereits signalisiert, dass sie den eingeschlagenen Sanierungsweg weiter unterstützen werden. Dabei verfolgt der Vorstand der Verbraucherzentrale drei Ziele: Zum einen soll der gemeinnützige Verein in seiner jetzigen Form fortgeführt werden. Auch das Beratungsangebot in seiner jetzigen Form soll fortgeführt werden. Zudem wird angestrebt, die Arbeitsplätze der 32 Mitarbeiter, von denen viele teilzeitbeschäftigt sind, vollständig zu erhalten.

Tim Voss, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Verbraucherzentrale Bremen, sagt: „Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir die Sanierung des gemeinnützigen Vereins wie geplant im dritten Quartal erfolgreich abschließen können.“ Laut Voss habe es viel Rückhalt für den Sanierungsweg der Verbraucherzentrale gegeben. Außerdem würden die Bremer weiterhin das Beratungsangebot genauso zahlreich annehmen, wie es in der Vergangenheit schon der Fall war.

Als die Insolvenz im Februar bekannt wurde, gab es von allen Seiten in der Bremer Politik unterstützende Worte – mit Zusagen über eine finanzielle Unterstützung hielt sich die Politik mehrheitlich aber zurück. Von der FPD hieß es damals, man müsse den Sanierungsprozess erstmal abwarten, die Linke wiederholte ihre Forderung, der Verbraucherzentrale mehr Gelder zukommen zu lassen, um ihr Beratungsangebot auszubauen. In den sozialen Netzwerken musste die Verbraucherzentrale im Februar auch diversen Spott über sich ergehen lassen, dass sie in Schieflage geraten war, während sie ansonsten Verbraucher berät, die finanzielle Probleme haben.

Bei dem Bremer Fall handelt es sich aber nicht um die erste Insolvenz einer Verbraucherzentrale in Deutschland. Dieses Schicksal ereilte bereits im Jahre 2004 die Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern. Damals gab es dort im Bundesland 19 Anlaufstellen. Sie schrumpfte sich unter anderem gesund, indem sie die Zahl auf sechs reduzierte. Die Bremer Verbraucherzentrale verfügt über ein Büro im Bremer Faulenviertel und eines in Bremerhaven. Viel Spielraum, um Anlaufstellen zu schließen gibt es hier also nicht.

Innerhalb des Verbunds der Verbraucherzentralen hatten die Bremer in den vergangenen Jahren ihren Schwerpunkt bei der Analyse nachhaltiger Finanzanlagen sowie beim sogenannten Finanzmarktwächter im Internet bei der Immobilienfinanzierung.

Derzeit sieht es nicht danach aus, dass Vorstand oder Verwaltungsrat für die finanziellen Probleme haftbar gemacht werden können. In der Vereinssatzung der Verbraucherzentrale heißt es: „Die Haftung des Verwaltungsrats und des Vorstands gegenüber dem Verein beschränkt sich auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.“ Aber im aktuellen Fall ist laut einem Experten, der nicht genannten werden möchte aber mit solchen Fällen Erfahrung hat, ein Vorsatz nicht zu erkennen. Ansonsten hätte diese Insolvenz auch noch eine strafrechtliche Dimension.

Von Florian Schwiegershausen   © Weser Kurier